Energiesprechtage
Objektive Beratung für einen möglichen Umstieg, weg von Gas/Öl - hin zu erneuerbarer Energie, ist aufgrund der derzeitig steigenden Energiekosten sowie aus Klimaschutzgründen sehr gefragt – dabei möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Im Rahmen der Energie-Sprechtage stehen wir als unabhängige Experten zur Verfügung, die jeweiligen Möglichkeiten eines Energieumstiegs näherbringen. Um genügend Zeit für individuelle Beratung zu haben, werden im Vorfeld Termine und Uhrzeiten vergeben. Pro Beratung stehen ca. 30 Minuten zur Verfügung. Die Termine werden von den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht.
Sie erhalten Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:
• Photovoltaik
• Heizungsumstellung auf erneuerbare Energieträger
• Elektromobilität
• Erneuerbare Energiegemeinschaften
• Förderungen zu diesen Themen
Photovoltaik Förderung 2023
Alle Informationen zu PV-Förderungen des Bundes finden Sie auf https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Gefördert werden
- PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
- Neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
- natürliche und juristische Personen
- Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
-
- mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde (Ausnahme für Privatpersonen)
- alle erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen und der Zählpunkt vorliegen

Förderhöhen gemäß EAG Investitionszuschuss
Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von der Leistung, jedoch max. 30% der Investitionskosten.
Die Förderbeträge für die Kategorien A (bis 10kWp) und B (10,01-20kWp) sind max. Förderbeträge (abhängig von den Investitionskosten). First come first served Prinzip.
Bei den Kategorien C (20,01-100kWp) und D (100,01-1.000kWp) sind die Förderbeträge ebenfalls mit einem Maximalbetrag angegeben, der Zuschlag erfolgt jedoch in Abhängigkeit von der gewünschten Fördersumme (Beispiel: Bei einer 50kWp Anlage werden max. 160 €/kWp bewilligt. Förderwerber die einen Bedarf von nur 150 €/kWp angeben werden gegenüber Förderwerbern die 160 €/kWp angeben vorgereiht. Ist der Fördertopf leer, erfolgt eine Absage. Im Falle einer Absage kann beim nächsten Fördertopf für die gleiche Anlage abermals eine Förderung eingereicht werden).

Landesförderung durch das Land Burgenland
Alle Informationen zur Landesförderung finden Sie unter https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/
Es ist keine Doppelförderung möglich, eine Förderung kann aber eingereicht werden, wenn die Förderung durch den Bund abgelehnt wurde.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann für:
- die Errichtung von PV Anlagen ein Zuschuss (max. 30% bis 20 kWp lt. Datenblatt) bis max. 275,-- Euro je kWp gewährt werden.
- die Errichtung von PV Anlagen (max. 20kWp zu je 275,--) in Verbindung mit einem Stromspeichersystem (max. 20 kWh zu je 275,--) ein Zuschuss (max. 30% bis 20 kWp lt. Datenblatt) bis max. 5.500,-- Euro für die netzgeführte Stromerzeugungsanlage und auch für den Stromspeicher gewährt werden.
- die Nachrüstung bestehender PV Anlagen mit Stromspeichersystemen ein Zuschuss (max. 30% bis 20 kWh) bis max. 275,-- Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden.
- die Erweiterung bestehender PV Anlagen ein Zuschuss in der Höhe von 30% bis max. 275,-- Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden. Die max. Gesamtleistung (Bestand mit Erweiterung) ist mit 20 kWp begrenzt.
Förderung zur Heizungsumstellung auf erneuerbare Energieträger
Alle Informationen zur Förderung „raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Allgemeines in Kürze
Mit „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro zzgl. möglicher Zuschläge und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2023 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs-kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Folgende Vorgehensweise ist zu empfehlen
Vereinbaren Sie zunächst eine Energieberatung und lassen Sie sich hinsichtlich des geplanten Heizungstauschs sowie weiterer möglicher Energiesparmaßnahmen an Ihrem Haus beraten. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Alternativ zur Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes kann auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes herangezogen werden. Planen Sie daraufhin Ihr gewähltes Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb und fixieren Sie einen Installations- und Fertigstellungstermin. Registrieren Sie sich danach mit einem baureifen Projekt oder wenn Sie die Heizung bereits ersetzt haben.
Schritt 1 – Die Registrierung für Ihr baureifes bzw. bereits ab dem 03.01.2023 umgesetztes Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW).
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung müssen innerhalb von 52 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss spätestens 52 Wochen (das entspricht 12 Monaten) nach Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungs-protokoll/Energieausweis/Gesamtsanierungskonzept) sind hier ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.

Elektromobilität Förderung 2023
Alle Informationen zur Bundesförderung E-Mobilität für Private finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV), Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1). Eine Liste jedenfalls förderungsfähiger E-PKW finden Sie unter www.emob.klimafonds.gv.at.
Ebenfalls werden sämtliche Modelle der Elektro-Zweiräder der Klassen L1e (E-Mopeds) und L3e (E-Motorräder) und Elektro-Leichtfahrzeuge (Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e, L7e) gefördert.
Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie jeweils auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Nicht gefördert werden:
- PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb bzw.
- PKW, deren elektrische Reichweite weniger als 60 km nach WLTP1 beträgt, sowie
- Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet.
Gebrauchte Fahrzeuge, gebrauchte E-Ladeinfrastruktur und kostenlos zur Verfügung gestellte E-Ladeinfrastruktur werden nicht gefördert. Fahrzeuge mit Tageszulassungen und Funktionsfahrzeuge (z. B. Vorführwägen) von Händlern sind förderfähig. Für Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum nicht mehr als 12 Monate betragen.
Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden. Weitere Informationen zu förderfähiger Ladeinfrastruktur finden Sie unter „4.0 Antragsberechtigte und Fördersätze“ und in den häufig gestellten Fragen (FAQs). Eine Liste jedenfalls förderungsfähiger kommunikationsfähiger intelligenter Ladekabel finden Sie unter www.emob.klimafonds.gv.at.
Antragsberechtigte und Fördersätze
Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50 % der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
- 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro- und Brennstoffzellenantrieb bzw.
- 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
- 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer2
- 1.400 Euro pro E- Motorrad (L3e > 11 kW)
- 700 Euro pro E-Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
- 450 Euro pro E-Moped (L1e)
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
- 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
- 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
- 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
- 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Details zur Antragstellung
Schritt 1: Registrierung
Reservieren Sie mit der Registrierung das Förderbudget für Ihr Projekt.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online. Die Registrierungslinks finden Sie auf der Seite emob.klimafonds.gv.at.
Nachdem Sie auf die Registrierungslinks geklickt haben folgen Sie der Abfrage im Online-Formular und übermitteln Sie dieses mit einem Klick auf „Registrierung abschließen“.
Sie erhalten das Registrierungs-Mail mit allen weiteren Informationen, Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung und das Datum, bis zu dem der Antrag gestellt werden muss. Dieses Datum kann unter keinen Umständen verlängert werden und die Registrierung verfällt, wenn bis dahin kein Antrag gestellt wurde.
Schritt 2: Antragstellung
Nach Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs bzw. Lieferung und gegebenenfalls Installation der Ladeinfrastruktur.
Halten Sie alle Unterlagen gemäß Registrierungs-Mail bereit. Steigen Sie über den mit dem Registrierungs-Mail übermittelten Link und PIN-Nummer in Ihr Online-Formular ein und vervollständigen Sie die abgefragten Angaben. Laden Sie auf der 3. Seite die abgefragten Dokumente hoch. Bei Unklarheiten beachten Sie bitte das „i“ beim entsprechenden Feld. Dahinter verbergen sich weitere Informationen. Kontrollieren Sie zum Schluss noch einmal Ihre Kontaktdaten und die IBAN. Nachträgliche Änderungen können nur schriftlich entgegengenommen werden und bedeuten zusätzlichen Aufwand und Wartezeit für Sie.
Wenn Sie alles richtig und vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Daten prüfen“. Etwaige Mängel werden rot gekennzeichnet und müssen korrigiert werden. Danach klicken Sie auf „Absenden“.
Sie erhalten ein Bestätigungs-Mail, Ihr Antrag ist bei uns angekommen, wird geprüft und dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt. Danach erhalten Sie eine Information über die Auszahlung und die Überweisung. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich per E-Mail kommunizieren. Unvollständig eingebrachte Anträge werden abgelehnt.
Dokumente zur Antragstellung
Alle erforderlichen Dokumente sind im Registrierungs-Mail aufgelistet und gegebenenfalls verlinkt. Jedenfalls erforderlich sind:
- Formular Förderungsabrechnung – vollständig ausgefüllt und persönlich unterfertigt. Sie bestätigen damit die Förderbestimmungen.
- Rechnung über den Kauf des Fahrzeugs/der Ladeinfrastruktur, adressiert an die antragstellende Person, bei Leasingfahrzeugen an die Leasinggesellschaft. Bei Ladeinfrastruktur: aus der Rechnung muss die exakte Produktbezeichnung hervorgehen. Bei Wallboxen übermitteln Sie zusätzlich die Installationsrechnung.
- Bei Leasingfinanzierung: Leasingvertrag mit Depot-/Vorauszahlung von mindestens 3.000/1.400/1.300/1.250/700/450 Euro netto.
- Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen (Langversion inkl. Technischer Daten)
- Bei Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus: zusätzlich zu den Rechnungen (Kauf und Installation) einen Nachweis, dass es sich um ein Mehrparteienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) handelt (z. B. Grundbuchsauszug), das vom ausführenden Elektriker bestätigte Formular Bestätigung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
- Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern – übermitteln Sie das durch Ihren Energieanbieter bestätigte Formular Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET) ODER Ihre letzte Stromrechnung mit Stromkennzeichnung ODER Ihre letzte Abrechnung von Ladevorgängen an Ladesäulen, die mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgen ODER die Rechnung Ihrer PV-Anlage. Nähere Informationen zum Stromnachweis finden Sie im Dokument Häufig gestellte Fragen. Bei der Beantragung von stationärer Ladeinfrastruktur muss der Stromnachweis zwingend für den Anlagenstandort erbracht werden (Ladekarten können in diesem Fall nicht akzeptiert werden).
Landesförderung Burgenland
Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/alternative-mobilitaet/
Das Land Burgenland fördert Alternative Mobilität. Die Anträge zur Förderung sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: 057/600/2801
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Vorschau auf die möglichen Förderungen 2023 (gültig für Anträge ab 01.01.2023)

Erneuerbare Energiegemeinschaften
Schritt 1: Erste Überlegungen
- Gesellschaftsform (Verein, Genossenschaft, GmbH, etc.)
- Beanspruchte Netzebenen (lokal/regional)
- Steuern und Abgaben
Schritt 2: Konzepterstellung
- Mögliche TeilnehmerInnen (min. 2) und Balance zw. Erzeugung und Verbrauch
- Art der Energiegemeinschaft (lokal/regional)
- Verteilungsschlüssel (statisch/dynamisch)
Schritt 3: Formale Gründung z.B. Verein, Genossenschaft, etc. (Musterstatuten für Vereine unter https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/)
Schritt 4: Registrierung der EEG als Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt (ebUtilities). Erhalt einer Marktpartner-ID (RC-Nummer) -> Notwendig für Anmeldung der EEG beim netzbetreibenden Unternehmen: https://www.ebutilities.at/registrierung
Schritt 5: Vereinbarungen zwischen EEG und netzbetreibendem Unternehmen. TeilnehmerInnen- und Anteilszuordnung an netzbetreibendes Unternehmen übermitteln.
Schritt 6: Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag. Vereinbarung zwischen TeilnehmerIn und netzbetreibendem Unternehmen.
Schritt 7: Registrierung der EEG im EDA-Anwenderportal. Übermittlung innergemeinschaftlicher Erzeugungs- und Verbrauchsdaten. https://www.eda.at/anwenderportal
Hilfreiche Tools & Informationen
- Informationen vom Klimaschutzministerium https://energiegemeinschaften.gv.at/
- Beratungsstelle Burgenland: DI Markus Puchegger markus.puchegger@forschungburgenland.at
- EEG im Netz Burgenland https://www.netzburgenland.at/kundenservice/strom/kundeninformation/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html
- Opt-in im Netz Burgenland (1/4 Stunden Werte abfragen bzw. freigeben) https://www.netzburgenland.at/kundenservice/smart-metering/smart-metering/opt-in.html
- Energieagentur Tirol Abrechnungstool für Excel
https://www.energieagentur.tirol/wissen/ja-zur-sonne/energiegemeinschaften/ - Verein zur Förderung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (VFEEG)
Der gemeinnützige Verein hat das Ziel, die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbaren Energiegemeinschaften zu vereinfachen. Über den VFEEG wird eine kostenlose Software zur einfacheren Verwaltung und Verrechnung von EEGs zur Verfügung gestellt.
https://vfeeg.org/

Sanierungsbonus für Private 2023/2024
Alle Informationen zur Bundesförderung "Sanierungsscheck für Private 2023/2024" finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.sanierungsscheck23.at/efh. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.
Förderungsfähige Maßnahmen
• Dämmung der Außenwände
• Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
-----> Einzelbauteilsanierungen <-----
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Bei einer Einzelbauteilsanierung sind die jeweiligen Kriterien laut untenstehender Tabelle einzuhalten. Darüber hinaus ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein gültiger Energieausweises (max. 10 Jahre alt, Seite 1 - 3) oder ein Gesamtsanierungskonzeptes vorzulegen.
Wie verläuft das Einreichverfahren bei einer Einzelbauteilsanierung?
Die Einreichung für ein Einzelbauteilsanierung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit festgelegt werden.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs-kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Folgende Daten werden für die Registrierung benötigt: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zur Einzelbauteilsanierung (Art der Maßnahme und Kosten).
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag benötigen. Formularvorlagen finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/efh.

-----> Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierung 40% <-----
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden. Bei einer Teilsanierung 40 % muss der HWB um mind. 40 % reduziert werden. Wird eine dieser förderungsfähigen Maßnahmen nur durch den Tausch von Fenstern und Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweisersteller zu bestätigen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist bei Antragstellung zu übermitteln.

Wie verläuft das Einreichverfahren bei umfassenden Sanierungen oder einer Teilsanierung?
Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen bei Antragstellung im Jahr 2023 bis zum 30.09.2025 erfolgen. Bei Antragstellung im Jahr 2024 müssen die Endabrechnungsunterlagen bis zum 30.09.2026 übermittelt werden. Rechnungen müssen auf den/die FörderungsnehmerIn ausgestellt und vom/von der FörderungsnehmerIn bezahlt worden sein. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit festgelegt werden.
Eine Antragstellung ist ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt: Formular „Technische Details Energieausweis“ und Meldezettel.
Nach positiver Projektprüfung wird der Antrag zur Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach Genehmigung wird der Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe verschickt. Eine endgültige Beurteilung der Förderungsfähigkeit sowie die Berechnung der Förderungssumme ist erst nach Umsetzung der Maßnahme(n) und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungs-kosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der Heizwärmebedarf (spez. HWBRef,RK) um mindestens 25 % zu reduzieren. Die max. Förderung beträgt in diesem Fall 14.000 Euro bzw. max. bis zu 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht für das Bauwerk „vertretbar“ sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formular „Denkmalschutz Sanierungsscheck“) über die geplanten Maßnahmen zu übermitteln.
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung und Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag benötigen. Formularvorlagen finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/efh.
