Neue Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in der Landwirtschaft

Veröffentlicht am 23.11.2021
Förderanträge ab sofort einreichen! Einreichungen bis 25.11.2022 möglich.

Das Datum der ersten Auswahlrunde wurde mit 16.12.2021 festgelegt. Sollte nach der ersten Auswahlrunde noch Budget verfügbar sein, können weitere Termine für Auswahlrunden festgelegt werden. Daher bitte so rasch wie möglich die Förderanträge einreichen und die entsprechenden Unterlagen für die Förderantragsstellung besorgen. Weitere Informationen sind im Leitfaden ersichtlich.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro Antragsteller (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.

Die Förderbedingungen entsprechen somit den Bedingungen der letzten Förderaktion “Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft”.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak. Die Förderung der Stromspeicher ist abhängig von der Größe des Speichers und wird pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität bis zu einer Fördergrenze von 3 kWh/kW ausbezahlt.

Im Detail werden bei Stromspeichern folgende Fördersätze berücksichtigt:

  • 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität

Alle Information auch unter https://www.klimafonds.gv.at/call/pvlw20212022/

 

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