⚡ Die EEG-Entscheidungsmatrix: Die richtige Wahl für Ihr Energieprojekt
Die Matrix zeigt auf, welcher Typ von Energiegemeinschaft (GEA, lokale oder regionale EEG und BEG) bei den jeweiligen Voraussetzungen sinnvoll ist.
Was bedeuten eigentlich die Abkürzungen GEA, EEG und BEG?
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Die GEA ermöglicht es mehreren "teilnehmenden Berechtigten", wie z.B. Bewohner:innen eines Mehrparteienhauses oder Eigentümer:innen eines Bürogebäudes, den vor Ort erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Dies geschieht durch eine gemeinsame Erzeugungsanlage, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Neben Photovoltaikanlagen können auch andere Technologien wie Windkraftanlagen oder Kleinwasserkraftwerke genutzt werden.
Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Die lokale EEG bietet bietet Teilnehmer:innen, welche an derselben Traffostation angeschlossen sind (Netzebene 6 und 7, Niederspannungsnetz), Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Teilnehmer dürfen sowohl Privat- als auch Rechtspersonen sein, darunter Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs. Große Unternehmen sind ausgeschlossen. Ein besonderer Anreiz liegt in der deutlichen Reduzierung der Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt um beeindruckende 57%. Zudem entfallen die Elektrizitätsabgabe sowie der Erneuerbare-Förderbeitrag. Diese finanziellen Vergünstigungen machen die lokale EEG zu einer attraktiven Option.
Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Die regionale EEG ermöglicht Teilnehmer:innen, welche am selben Umspannwerk hängen (Netzebene 4, 5, 6 und 7), Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Wie bei der lokalen EEG dürfen bei der regionalen EEG die Teilnehmer sowohl Privat- als auch Rechtspersonen sein, darunter Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs. Große Unternehmen sind ausgeschlossen. Auch hier profitieren die Nutzer von reduzierten Arbeitspreisen für das Netznutzungsentgelt. Auf den Netzebenen 6 und 7 beträgt die Reduktion 28%, während sie auf den Netzebenen 4 und 5 sogar 64% beträgt. Zusätzlich entfallen auch hier die Elektrizitätsabgabe sowie der Erneuerbare-Förderbeitrag. Diese finanziellen Anreize machen die regionale EEG ebenso zu einer äußerst attraktiven Option.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Die BEG erstreckt sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich, ist jedoch auf die Erzeugung, Speicherung, Nutzung und den Verkauf von elektrischer Energie beschränkt. Im Vergleich zur EEG entfallen hier jedoch die reduzierten Netzgebühren.
Die Empfehlungen der Entscheidungsmatrix dienen lediglich einer ersten Orientierung und basieren auf aktuellen Förderungen, wie der Reduktion der Netzentgelte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die konkrete Ausgestaltung einzelner Projekte nicht berücksichtigt werden kann. Vor der endgültigen Entscheidung für ein Modell ist es ratsam, die technischen Gegebenheiten vor Ort mit dem Netzbetreiber abzuklären.
Ab dem 8. April 2024 wird es möglich sein, mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehreren GEAs, BEGs oder EEGs (maximal fünf) teilzunehmen.
Weitere Informationen gibt es unter https://energie-teilen.at/entscheidungsmatrix/