🔧 Förderaktion Reparaturbonus

Veröffentlicht am 01.08.2024
Der Reparaturbonus ist eine Förderinitiative des österreichischen Klimaschutzministeriums, die darauf abzielt, die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten in privaten Haushalten zu fördern. Der Bonus kann für Reparaturen oder die Einholung von Kostenvoranschlägen bei teilnehmenden Partnerbetrieben genutzt werden.

Förderhöhe: Privatpersonen können eine Förderung von bis zu 200 Euro pro Reparatur erhalten, oder bis zu 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Es werden maximal 50 % der förderfähigen Kosten abgedeckt. Ein Reparaturbon kann entweder für die Reparatur selbst oder für den Kostenvoranschlag genutzt werden, wobei die maximale Fördersumme pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag auf 200 Euro begrenzt ist.

Förderfähige Geräte: Der Reparaturbonus umfasst eine breite Palette von Geräten, die im Alltag genutzt werden, wie Küchenmaschinen, Smartphones, Notebooks, Waschmaschinen, E-Bikes, Spielkonsolen und viele mehr. Wichtig ist, dass die Geräte im privaten Eigentum der Antragsteller:innen sind und nicht geliehen oder gemietet wurden.

Der Reparaturbonus umfasst auch die Förderung von Reparaturen an E-Bikes. Diese gelten als förderfähige Elektrogeräte, da sie mit einem Akku betrieben werden. Damit fällt sowohl die Reparatur des elektrischen Antriebs als auch anderer elektronischer und mechanischer Komponenten des E-Bikes, wie z.B. der Austausch von kaputten Bauteilen, unter den Förderrahmen. Die Förderung beträgt auch hier bis zu 200 Euro pro Reparatur oder 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Wichtig ist, dass das E-Bike im privaten Eigentum des Antragstellers ist und nicht geliehen oder gemietet wurde. Durch die Inanspruchnahme des Reparaturbonus für E-Bikes können Besitzer:innen zur Ressourcenschonung beitragen und die Lebensdauer ihrer Fahrzeuge verlängern, was wiederum positive Effekte auf die Umwelt hat und Kosten für Neuanschaffungen reduziert.

Nicht förderfähige Geräte und Ausnahmen: Nicht förderfähig sind unter anderem Solaranlagen, PKWs, Geräte, die nicht mit Strom betrieben werden, sowie fest verbaute Geräte. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten für den Neukauf, Austausch von Geräten oder Dienstleistungen, die bereits durch Dritte, wie etwa Versicherungen, abgedeckt sind. Der Tausch von Batterien und reine Software-Updates ohne Reparatur werden ebenfalls nicht gefördert.

Interessierte können sich auf der offiziellen Webseite https://www.reparaturbonus.at/ weiter informieren und ihren Reparaturbon beantragen.

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