🏡 Chance auf mehr Bauwerksbegrünungen

Veröffentlicht am 01.08.2024
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie, bekannt als Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) 2024/1275, setzt einen starken Fokus auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Förderung nachhaltiger Bauweisen. Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Einbeziehung von Bauwerksbegrünungen als Teil der Bemühungen zur Dekarbonisierung und zur Anpassung an den Klimawandel.

Bauwerksbegrünungen, wie Gründächer und begrünte Fassaden, bieten zahlreiche Vorteile. Sie verbessern die Isolation von Gebäuden, was den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung reduziert, und tragen zur Minderung des städtischen Wärmeinseleffekts bei. Zudem fördern sie die Biodiversität in städtischen Gebieten und bieten ästhetische sowie psychologische Vorteile für die Bewohner.

Die überarbeitete Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden zu ergreifen. Dabei spielt die Begrünung von Gebäuden eine wichtige Rolle, insbesondere in Kombination mit anderen umweltfreundlichen Technologien wie Solarenergie.

Wichtige Punkte der Richtlinie umfassen:

1. Mindestenergiestandards: Die Richtlinie legt strengere Mindestenergiestandards für Neubauten fest, die ab 2028 alle öffentlichen Neubauten, wie Schulen und Kindergärten, betreffen. Diese müssen den Null-Emissions-Standard erfüllen, was bedeutet, dass sie mehr Energie erzeugen sollen, als sie verbrauchen.

2. Renovierungspässe: Die Einführung von Renovierungspässen hilft Gebäudeeigentümern, geplante Sanierungen systematisch anzugehen. Diese Pässe beinhalten Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, einschließlich der Möglichkeit zur Begrünung von Dächern und Fassaden.

3. Lebenszyklusanalyse: Für neue Gebäude werden künftig Lebenszyklusanalysen vorgeschrieben, die den gesamten Energie- und Ressourcenverbrauch eines Gebäudes über dessen Lebensdauer berücksichtigen. Begrünungen können hier einen positiven Einfluss auf die Ökobilanz haben.

4. Unterstützung durch Förderprogramme: Es wird erwartet, dass nationale Förderprogramme die Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen, insbesondere um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Belastung für einkommensschwache Haushalte zu minimieren.

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis 2026 Zeit, die neuen Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Für die betroffenen Akteure bedeutet dies, sich frühzeitig auf die neuen Standards einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu planen.

Insgesamt markiert die EPBD 2024/1275 einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäude und nachhaltiger Stadtentwicklung. Die Integration von Bauwerksbegrünungen ist dabei ein wesentliches Element, um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und die Klimaanpassung in urbanen Räumen zu fördern.

Mehr Informationen unter https://gruenstattgrau.at/news/jetzt-ist-sie-fix-bauwerksbegruenung-in-eu-gebaeuderichtlinie-epbd/

Direkt zur Richtlinie (EU) 2024/1275: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401275

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