✅ Handwerkerbonus des Bundes und des Landes Burgenland

Veröffentlicht am 01.08.2024
Der Handwerkerbonus ist eine finanzielle Förderung, die Privatpersonen bei der Durchführung von Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten im Wohnbereich unterstützt. Sowohl der Bund als auch das Land Burgenland bieten solche Boni an, jedoch unterscheiden sich diese in ihrer Ausgestaltung und den genauen Konditionen. Im Folgenden werden die beiden Programme detailliert verglichen und die jeweiligen Vorteile herausgestellt.

Handwerkerbonus des Bundes (https://handwerkerbonus.gv.at/)

Der Handwerkerbonus des Bundes tritt am 15. Juli 2024 in Kraft und gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab dem 1. März 2024. Die Förderung kann für Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Erweiterungsmaßnahmen im privaten Wohnbereich beantragt werden. Wichtige Aspekte des Bundesprogramms sind:

1. Förderhöhe und Prozentsatz: Der Bonus deckt 20% der anfallenden Arbeitskosten ab, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 2.000 Euro im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025. 
2. Ausschluss von Doppelbegünstigungen: Für dieselben Arbeitsleistungen dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse, Steuervergünstigungen oder Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden.
3. Antragstellung und Förderzeitraum: Anträge können ab dem 15. Juli 2024 gestellt werden. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025.

Der Handwerkerbonus des Bundes bietet eine einheitliche Regelung für alle österreichischen Bürger, unabhängig vom Bundesland. Die Förderung ist klar auf die Arbeitskosten beschränkt und es wird eine vergleichsweise niedrigere Fördersumme angeboten. Ein Vorteil ist die rückwirkende Gültigkeit, die auch bereits begonnene Projekte berücksichtigt.

Handwerkerbonus des Landes Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/handwerkerbonus/)

Im Gegensatz zum bundesweiten Programm hat der Handwerkerbonus des Landes Burgenland spezifische regionale Bedingungen und ist stärker auf die lokale Wirtschaft abgestimmt. Er wurde am 1. April 2024 eingeführt und läuft bis zum 31. Dezember 2024. Hier sind die wesentlichen Merkmale:

1. Förderhöhe und Prozentsatz: Das Land Burgenland bietet eine Förderung von bis zu 25% der Arbeitskosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt. 
2. Erweiterter Förderumfang: Neben den Arbeitsleistungen können bei thermischen Sanierungsmaßnahmen auch die Materialkosten gefördert werden. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum Bundesprogramm, das nur die Arbeitskosten abdeckt.
3. Bedingungen und Ausschlussklauseln: Die Förderung ist auf Arbeiten begrenzt, die von Unternehmen aus dem Burgenland durchgeführt werden. Dies unterstützt gezielt die lokale Wirtschaft.
4. Antragstellung und Budgetbegrenzung: Anträge können bis zum 10. Januar 2025 eingereicht werden, wobei die Vergabe der Mittel nach dem „first come, first serve“-Prinzip erfolgt. Es steht ein Budget von fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Der Handwerkerbonus des Landes Burgenland bietet mit bis zu 25% der Kosten und einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Haushalt eine großzügigere Unterstützung. Zudem umfasst er auch die Materialkosten bei thermischen Sanierungen, was eine umfassendere Unterstützung für größere Projekte ermöglicht. Der regionale Fokus und die Bedingung, dass die Arbeiten von burgenländischen Unternehmen durchgeführt werden müssen, stärken die lokale Wirtschaft und können zu einer höheren regionalen Wertschöpfung führen.

Fazit

Beide Programme bieten wichtige finanzielle Anreize zur Förderung von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Bedingungen. Während das Bundesprogramm durch seine breite Verfügbarkeit und einfache Struktur punktet, bietet das Burgenland-Programm eine höhere Förderquote und berücksichtigt auch Materialkosten, was insbesondere für umfangreichere Sanierungen attraktiv ist. Die Wahl des richtigen Programms hängt somit von den spezifischen Bedürfnissen des Projekts und dem Wohnort der Antragsteller ab.

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