🚌 Kostenloses KlimaTicket für 18-Jährige
Dieses Angebot richtet sich an alle Personen, die im Jahr 2024 ihren 18. Geburtstag feiern oder bereits gefeiert haben und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Das KlimaTicket Ö 18 kann innerhalb von drei Jahren nach dem 18. Geburtstag einmalig in Anspruch genommen werden. Es kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags und spätestens am Tag vor dem 21. Geburtstag aktiviert werden. Bei der Beantragung ist zu beachten, dass die maximale Vorverkaufsfrist einen Monat beträgt. Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 erfolgt nicht automatisch. Anspruchsberechtigte müssen persönlich bei den Vertriebs- und Servicestellen des KlimaTicket Ö erscheinen, um das Ticket zu erhalten.
Für die Beantragung des KlimaTicket Ö 18 müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: ein amtlicher Lichtbildausweis, wie etwa ein Reisepass oder Personalausweis, eine aktuelle Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, sowie ein aktuelles Foto. Ohne diese Dokumente kann die Ausstellung des Tickets nicht erfolgen.
Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass bestehende Zeitkarten, wie zum Beispiel Schüler- oder Lehrlingsfreifahrten, nicht von diesem Angebot betroffen sind. Die bestehenden Kündigungsregelungen bleiben unverändert und es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund der Ausstellung des KlimaTicket Ö 18. Aufgrund der langen Einlösefrist von drei Jahren ist es ratsam, bestehende Zeitkarten bis zum Ende ihrer Gültigkeit zu nutzen und das KlimaTicket Ö 18 anschließend einzulösen.
Nähere Informationen unter https://www.klimaticket.at/