Elektromobilität Förderung 2024
E-Mobilitätsförderung des Bundes
Alle Informationen zur Bundesförderung E-Mobilität für Private finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2024/unterkategorie-e-mobilitaet
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird im Jahr 2024 der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugwirtschaft beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.
Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2025 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Hierbei darf die Rechnung nicht älter als neun Monate sein.
E-Mobilitätsförderung des Landes Burgenland
Alle Informationen zur burgenländischen Landesförderung Alternative Mobilität finden Sie unter https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/alternative-mobilitaet-foerderung/
Das Land Burgenland fördert Alternative Mobilität. Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.