Sanierungsbonus für Private 2023/2024
Alle Informationen zur Bundesförderung "Sanierungsscheck für Private 2023/2024" finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
Förderungsfähige Maßnahmen
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Abschnitt A: Einzelbauteilsanierungen
Bei einer Einzelbauteilsanierung sind die jeweiligen Kriterien laut untenstehender Tabelle einzuhalten. Darüber hinaus ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein gültiger Energieausweises (max. 10 Jahre alt, Seite 1 - 3) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach durchgeführter Sanierungsmaßnahme können folgende Pauschalen vergeben werden:

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Folgende Daten werden für die Registrierung benötigt: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zur Einzelbauteilsanierung (Art der Maßnahme und Kosten).
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag benötigen. Formularvorlagen finden Sie unter Sanierungsbonus 2023/2024

Abschnitt B: Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierung 40%
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.
Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden. Bei einer Teilsanierung 40 % muss der HWB um mind. 40 % reduziert werden. Wird eine dieser förderungsfähigen Maßnahmen nur durch den Tausch von Fenstern und Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweisersteller zu bestätigen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist bei Antragstellung zu übermitteln.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach durchgeführter Sanierungsmaßnahme können folgende Pauschalen vergeben werden:

Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung und Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Unterlagen. Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen in elektronischer Form für den Online-Antrag benötigen. Formularvorlagen finden Sie unter Sanierungsbonus 2023/2024

Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Informationen zu den Förderungsprogrammen der Bundesländer finden Sie auf der Homepage www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.
Förderung des Landes Burgenland (Förderungsdarlehen)
Sonderwohnbauförderungsaktion 2024
https://www.burgenland.at/themen/bauen-/-wohnen-neu/sonderwohnbaufoerderungsaktion-2023/#c21764
Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien 2024 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Reihenhäusern sowie Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, die auf Basis einer Energieberatung das Ziel haben, das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich zu machen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger Gas, Heizöl oder Kohle!
Das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.
Konditionen: Verzinsung 0,9% p.a. fix, Laufzeit 30 Jahre mit 60 Halbjahresannuitäten zu je 1,91% des gewährten Darlehensvolumens.
Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2024 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden, die Baufreigabe darf nicht älter als 24 Monate sein.