Heizungstausch für Private
Sanierungsoffensive (Bundesförderung neu 2026)
Alle Informationen zur Förderung „Sanierungsoffensive“ für Private finden Sie unter https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Förderung des Landes Burgenland (laufen Ende 2025 aus)
Sonderförderaktion 2025 – Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/sonderfoerderaktion-2023-tausch-von-fossilen-heizsystemen-auf-hocheffiziente-alternative-heizsysteme/
Mit dieser Förderung wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizsysteme unterstützt und ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.
Aktionszeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025
Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2026 bei der Förderstelle eingebracht werden.
Alternativenergieanlagen - Förderung
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-/-alternative-energieanlagen/alternativenergieanlagen-foerderung/
Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Sonderwohnbauförderungsaktion 2025 (Förderungsdarlehen)
https://www.burgenland.at/themen/bauen-/-wohnen-neu/sonderwohnbaufoerderungsaktion-2023/#c21764
Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien 2025 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Reihenhäusern sowie Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, die auf Basis einer Energieberatung das Ziel haben, das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich zu machen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger Gas, Heizöl oder Kohle!
Das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.
Konditionen: Verzinsung 0,9% p.a. fix, Laufzeit 30 Jahre mit 60 Halbjahresannuitäten zu je 1,91% des gewährten Darlehensvolumens.
Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden, die Baufreigabe darf nicht älter als 24 Monate sein.