Raus aus Öl und Gas für Private
Alle Informationen zur Förderung „raus aus Öl und Gas“ für Private finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus
Ab 03.01.2023 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten gestellt werden.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein BestätigungsE-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
Folgende Vorgehensweise ist zu empfehlen:
Vereinbaren Sie zunächst eine Energieberatung in Ihrem Bundesland und lassen Sie sich hinsichtlich des geplanten Heizungstauschs sowie weiterer möglicher Energiesparmaßnahmen an Ihrem Haus beraten. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Alternativ zur Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes kann auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes herangezogen werden. Planen Sie daraufhin Ihr gewähltes Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb und fixieren Sie einen Installations- und Fertigstellungstermin. Bedenken Sie dabei Energiesparmaßnahmen zur Reduktion des Heizwärmebedarfes Ihres Gebäudes. Registrieren Sie sich danach mit einem baureifen Projekt oder wenn Sie die Heizung bereits ersetzt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf www.kesseltausch.at
Schritt 1 – Die Registrierung für Ihr baureifes bzw. bereits ab dem 03.01.2023 umgesetztes Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung müssen innerhalb von 52 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss spätestens 52 Wochen (das entspricht 12 Monaten) nach Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind hier online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.
Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Informationen zu den Förderungsprogrammen der Bundesländer finden Sie auf der Homepage www.raus-aus-öl.at.
Förderung des Landes Burgenland
Sonderförderaktion 2024 – Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/sonderfoerderaktion-2023-tausch-von-fossilen-heizsystemen-auf-hocheffiziente-alternative-heizsysteme/
Mit dieser Förderung wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizsysteme unterstützt und ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.
Aktionszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024
Die Sonderförderaktion läuft von 01.01.2024 bis 31.12.2024, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.
Bei dieser Sonderförderaktion ist eine Doppelförderung durch Bund und Land möglich.
Sonderwohnbauförderungsaktion 2024 (Förderungsdarlehen)
https://www.burgenland.at/themen/bauen-/-wohnen-neu/sonderwohnbaufoerderungsaktion-2023/#c21764
Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien 2024 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Reihenhäusern sowie Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, die auf Basis einer Energieberatung das Ziel haben, das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich zu machen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger Gas, Heizöl oder Kohle!
Das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.
Konditionen: Verzinsung 0,9% p.a. fix, Laufzeit 30 Jahre mit 60 Halbjahresannuitäten zu je 1,91% des gewährten Darlehensvolumens.
Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2024 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden, die Baufreigabe darf nicht älter als 24 Monate sein.