Erneuerbare Energiegemeinschaften
Schritt 1: Erste Überlegungen
- Die EEG bedarf einer Gesellschaftsform wie beispielsweise eines Vereins, einer Genossenschaft, einer GmbH oder dergleichen. Dabei müssen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform abgewogen werden. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
- Grundsätzlich fallen bei allen Einnahmen Steuern und Abgaben an. Die Teilnehmer der EEG bzw. die darauf basierende Rechtsform müssen ihre Einnahmen korrekt versteuern. Dies kann für jeden Teilnehmer unterschiedlich sein.
Schritt 2: Konzepterstellung
- Die EEG muss aus mindestens 2 Teilnehmer:innen bestehen. Nach oben hin sind rechtlich keine Grenzen gesetzt. Es sollte auf eine ausgewogene Balance zwischen Erzeuger und Verbraucher geachtet werden, schließlich erzeugen alle PV-Anlagen zeitgleich den Strom. Wenn in der EEG ausschließlich Teilnehmer mit PV-Anlagen (Einspeiser) vorhanden sind, gibt es vermutlich keine Teilnehmer die diesen Strom verbrauchen.
- Die EEG kann entweder lokal oder regional gegründet werden. Wenn alle Teilnehmer der EEG an derselben Traffostation (Netzebene 6/7) hängen, kann eine lokale EEG gegründet werden. Hängen die Teilnehmer an verschiedenen Traffostationen, aber an demselben Umspannwerk (Netzebene 4/5), kann eine regionale EEG gegründet werden. Die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt in lokalen EEGs reduzieren sich um 57 %. Die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt in regionalen EEGs reduzieren sich für Nutzer auf den Netzebenen 6 und 7 um 28 %
- Der Verteilungsschlüssel für die Zuteilung des vorhandenen Stroms in der EEG kann statisch oder dynamisch erfolgen. Bei statischer Aufteilung wird jedem Mitglied jeweils ein vorab vereinbarter fixer Anteil an erzeugtem Gemeinschaftsstrom zugeordnet. Bei dynamischer Aufteilung findet die Aufteilung nach dem jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt. Vorteil der statischen Aufteilung ist sicherlich die Tatsache der einfachen Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die einzelnen Mitglieder. Die dynamische Aufteilung ist schwieriger nachzuvollziehen, jedoch aufgrund der optimierten Aufteilung des erzeugten Stroms im Allgemeinen wirtschaftlicher.
Schritt 3: Nun muss die gewünschte Gesellschaftsform gegründet werden. Es können auch bestehende Organisationen zur Abwicklung einer EEG verwendet werden (Musterstatuten für Vereine gibt es unter https://energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/).
Schritt 4: Als nächstes muss sich die Organisation als Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt (ebUtilities) registrieren. Als Verein muss hier beispielsweise die Vereinsnummer angegeben werden. Nach Anmeldung wird eine Marktpartner-ID (RC-Nummer) ausgestellt. Diese ist notwendig für die Anmeldung der EEG beim netzbetreibenden Unternehmen. https://www.ebutilities.at/registrierung
Schritt 5: Sobald die RC-Nummer vorhanden ist, kann eine Vereinbarungen zwischen EEG und netzbetreibendem Unternehmen abgeschlossen werden. Der Netzbetreiber benötigt Informationen zur EEG, zur übergeordneten Organisation sowie zum Aufteilungsschlüssel. Eine Vertragsvorlage bietet die Netz Burgenland unter: https://www.netzburgenland.at/strom/energiegemeinschaft/
Schritt 6: Alle Teilnehmer:innen der EEG müssen jeweils eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag an den Netzanbieter übermitteln. Eine Vertragsvorlage bietet die Netz Burgenland unter: https://www.netzburgenland.at/strom/energiegemeinschaft/
Schritt 7: Die EEG muss sich im EDA-Anwenderportal registrieren. Die für den Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern eingerichtete EDA-Plattform ist für Energiegemeinschaften mit bis zu 100 Zählpunkten über ein sogenanntes Anwenderportal zugänglich (zumindest bis 100 Zählpunkte pro Betreiber kostenlos). Die Registrierung erfolgt über https://www.eda.at/anwenderportal
Hilfreiche Tools & Informationen
- Informationen des Klimaschutzministeriums https://energiegemeinschaften.gv.at/
- Beratungsstelle Burgenland: DI Markus Puchegger markus.puchegger@forschungburgenland.at
- EEG im Netz Burgenland
https://www.netzburgenland.at/strom/energiegemeinschaft/ - Opt-in im Netz Burgenland (1/4 Stunden Werte abfragen bzw. freigeben) https://www.netzburgenland.at/smart-meter/
- Energieagentur Tirol Abrechnungstool für Excel
https://www.energieagentur.tirol/wissen/ja-zur-sonne/energiegemeinschaften/ - Verein zur Förderung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (VFEEG). Der VFEEG entwickelt eine kostenlose Software zur Abrechnung und Verwaltung von EEGs https://vfeeg.org/